BKV veröffentlicht Stellungnahme zum „Faire-Kassenwahl-Gesetz“
Einheitliche Aufsicht für alle Krankenkassen
Der BKV fordert seit Langem ein einheitliches Vorgehen der Aufsichten. Insbesondere die seit Jahren bestehenden Wettbewerbsvorteile der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) müssen beseitigt werden.
Unterschiede in der Rechtsauffassung zwischen Bundesversicherungsamt und Länderaufsicht führen für die AOK seit Jahren zu erheblichen Vorteilen im Wettbewerb. Der BKV hat deshalb immer wieder gefordert, die Aufsicht in die Bereiche „Finanzen“ und „Versorgung“ zu unterteilen. Die Finanzaufsicht sollte dabei, wie die Durchführung des Risikostrukturausgleichs (RSA), dem Bundesversicherungsamt übertragen werden. Die Länder übernehmen in diesem Modell die Aufsicht über die Versorgungsverträge der Krankenkassen.
Mit den Änderungen zur Organisationsreform im GKV-FKG wird für alle Krankenkassen bundesweit ein einheitliches Aufsichtshandeln erreicht.
Betriebliche Gesundheitsförderung muss mehr gefördert werden
Die Ausgaben der Krankenkassen für Prävention sollen künftig im RSA berücksichtigt werden. Mit der Einführung einer Vorsorgepauschale für jeden Versicherten wird nach Auffassung des BKV grundsätzlich ein Teileinstieg in eine gesundheitsorientierte Finanzierung der GKV erreicht. Zukünftig sollte hierbei aber auch die betriebliche Gesundheitsförderung berücksichtigt werden.
Kritik an Neuorganisation des Verwaltungsrates
Die geplanten Regelungen zum Umbau des Verwaltungsrates des GKV Spitzenverbandes bewertet der BKV ausgesprochen kritisch, zumal das Bundesministerium für Gesundheit die Änderungen nicht nachvollziehbar begründet. Im Vorstand vom BKV arbeiten seit vielen Jahren Versicherten- und Arbeitgebervertreter aus der Selbstverwaltung der Mitgliedskassen gemeinsam mit den hauptamtlichen Vorständen sehr vertrauensvoll zusammen.