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BKV lehnt Maßnahmen zur Deckung der Finanzierungslücke im Gesundheitsfonds für nicht-geöffnete Betriebskrankenkassen ab

Der BKV lehnt Maßnahmen zur Deckung der Finanzierungslücke im Gesundheitsfonds für nicht-geöffnete Betriebskrankenkassen ab. © BKV

In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege" lehnt der BKV die für das Jahr 2021 geplanten Maßnahmen zur Deckung der Finanzierungslücke im Gesundheitsfonds für nicht-geöffnete Betriebskrankenkassen nachdrücklich ab.

Die Maßnahmen stellen zum einen durch die Erhöhung des Haftungsrisikos eine ungleiche und damit unverhältnismäßige Belastung der Trägerunternehmen nicht-geöffneter Betriebskrankenkassen dar. Zum anderen verstößt der geplante Abbau der Rücklagen gegen das Gebot der Folgerichtigkeit. Die Maßnahmen stellen zudem einen massiven Eingriff in die Finanzautonomie der Selbstverwaltung dar.

Download Stellungnahme (PDF)


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