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BKV Mitgliederversammlung

© BKV

Eine neue Bundesregierung steht, ein neuer Koalitionsvertrag ist unterschrieben. Damit weht ein frischer Wind im politischen System. Auf der BKV Mitgliederversammlung diskutierten die Vertreterinnen und Vertreter der unternehmensnahen Betriebskrankenkassen, wie sie die gesundheitspolitischen Ziele der neuen Bundesregierung mitgestalten können und wo sie Verbesserungsbedarf sehen.

Digitalisierung der Gesundheitsbranche

Gesundheits-Apps im Smartphone, digitale Fitnessuhren am Handgelenk oder der Einsatz von Tablets bei der Visite im Krankenhaus. Der Gesundheitsmarkt bietet für Diagnostik, Therapien und Präventionsmaßnahmen längst vielfältige digitale Möglichkeiten, die bei Ärzten und Patienten als auch gesundheitsbewussten Menschen zum Einsatz kommen. Wo sich manch einer noch vorsichtig herantastet, ist der Umgang mit medizinischen Innovationen für andere schon ganz selbstverständlich.

Auf der Mitgliederversammlung am 24. April diskutierten die Vertreterinnen und Vertreter der unternehmensnahen Betriebskrankenkassen (BKK) mit dem CDU Bundestagsabgeordneten Maik Beermann über die aktuellen Entwicklungen und Trends zur fortschreitenden Digitalisierung der Gesundheitsbranche. Dabei werfen Apps & Co. immer wieder eine zentrale Frage auf: Wie sicher sind die Daten der Nutzerinnen und Nutzer? Versicherte sollten ihre elektronische Patientenakte selbst verwalten können und Ärzten, Apotheken oder Krankenkassen individuelle Zugriffrechte gewährleisten dürfen.

Beermann bekräftigt: „Die Digitalisierung ist kein Teufelszeug, sondern eine große Chance!“ Wo ältere Menschen den Nutzen längst erkennen, davon müsse die Politik noch überzeugt werden. BKK Vertreter forderten den Politiker auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen festzulegen, die Umsetzung der Krankenkassen aber nicht durch Regularien zu erschweren.

Gleiches Recht für alle

Vor allem ein aktuelles Vorhaben von Gesundheitsminister Jens Spahn sehen die BKV Mitglieder kritisch. Demnach sollen Krankenkassen zu hohe Rücklagen abbauen und ihre Beiträge zugunsten der Versicherten senken.

Wie hoch das Finanzpolster sein darf, ist gesetzlich geregelt. Künftig soll die Obergrenze für finanzielle Rücklagen eine Monatsausgabe der jeweiligen Krankenkasse betragen, also weniger als bisher. Überschüsse müssen dann an den Gesundheitsfonds abgeführt werden. Hat eine Krankenkasse weniger als 50.000 Mitglieder, entfällt für sie die Regelung zur Obergrenze („Öffnungsklausel“). Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht dies jedoch nicht für geschlossene Betriebskrankenkassen vor. Die BKV Mitglieder lehnen daher die Änderung der Obergrenze ab und setzen sich dafür ein, dass die Öffnungsklausel für alle Kassenarten gleichermaßen gilt!

Auch in der Politik trifft das geplante Gesetz nicht auf Zustimmung. Auf der BKV Veranstaltung „BKV lädt ein…“ am 18. April machten die geladenen Gesundheitspolitiker der verschiedenen Parteien deutlich, dass dies kein Weg sei, um Herausforderungen wie der Versorgung im ländlichen Raum zu meistern.


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