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Was lange währt, wird endlich gut?! Großbaustelle Finanzausgleich steht kurz vor Fertigstellung

Lange haben die Krankenkassen auf eine Reform des Finanzausgleichs gewartet. Seit Ende März gibt es einen Gesetzesentwurf, der sowohl in der Politik als auch von den Krankenkassen rege diskutiert wird. Auch die unternehmensnahen Betriebskrankenkassen setzten sich auf ihrer Mitgliederversammlung mit dem Gesetz für eine faire Kassenwahl auseinander.

© BKV (Fotograf: Jens Schicke)

Krankenkassenlandschaft wird neu geordnet

Das Gesetz für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung („Faire-Kassenwahl-Gesetz“) beinhaltet nicht nur die Weiterentwicklung des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen, des sogenannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA), sondern auch eine tiefgreifende Reform des Organisationsrechts.

Neben den lang geforderten Veränderungen im Morbi-RSA sollen die bisherigen Haftungsregelungen der Krankenkassen abgeschafft und der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen fairer gestaltet werden. Zudem soll der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes neu besetzt werden. Künftig würde sich das Gremium dann nicht mehr aus ehrenamtlichen Vertreter*innen, sondern aus Vorständen der Krankenkassen zusammensetzen.

Gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle

Mit der Bundestagsabgeordneten Bärbel Bass (SPD) diskutierten die unternehmensnahen Betriebskrankenkassen auf ihrer Mitgliederversammlung im April zentrale Veränderungen, die der Gesetzesentwurf vorsieht.

Eine wesentliche Neuerung betrifft vor allem regional agierende Krankenkassen wie zum Beispiel die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und die Innungskrankenkassen (IKK). Diese sollen sich fortan bundesweit öffnen, damit Versicherte die Möglichkeit erhalten, aus allen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland die für sich passende zu wählen. Die bundesweite Öffnung würde darüber hinaus eine einheitliche Rechtsaufsicht durch das Bundesversicherungsamt (BVA) bewirken, was bislang nicht der Fall ist. Von dieser Regelung ausgenommen werden nicht-geöffnete BKK, die durch ihren starken Bezug zu ihrem Trägerunternehmen geprägt sind.

Zu den Neuerungen gehört auch die Einführung eines Krankheits-Vollmodells. Bislang wurden 80 Krankheiten im Risikostrukturausgleich berücksichtigt. Diese Begrenzung soll nun aufgehoben werden. Für Bass mache diese Regelung nur Sinn, wenn auch – wie im Gesetz vorgesehen -  alle Krankenkassen unter eine einheitliche Aufsicht gestellt werden. „Insgesamt begrüßen wir das Gesetzespaket ausdrücklich, denn wir fordern seit langem faire Wettbewerbsbedingungen und das geht nur mit einer einheitlichen Aufsicht wie die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen. Die Mitglieder des BKV befürworten zudem, dass der Gesetzgeber es weiterhin ermöglicht, dass Arbeitgeber eine Betriebskrankenkasse für ihre Beschäftigten errichten können“, sagt Lars Grein, Vorstandsvorsitzender des BKV.

Neue Haftungsregelungen und Stärkung von Präventionsanreizen

Bei Schließung, Auflösung oder Insolvenz einer Krankenkasse hafteten bislang die Krankenkassen gleicher Art füreinander. Zukünftig soll diese Aufgabe der GKV-Spitzenverband übernehmen, was dazu führt, das sich die finanziellen Belastungen eines Haftungsfalls auf alle Krankenkassen gleich verteilen.

Die Gesundheit der Beschäftigten in ihrem Arbeitsumfeld zu erhalten ist wichtig. Insbesondere unternehmensnahe BKK bieten ihren Versicherten deshalb zahlreiche präventive Angebote und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung an. Diese Leistungen werden bislang nicht im RSA berücksichtigt. Nun soll eine Vorsorge-Pauschale für jeden Versicherten in den Morbi-RSA eingeführt werden, die das Engagement der Krankenkassen honoriert. Dazu zählen Mutterschaftsvorsorge-, Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen oder eine Schutzimpfung. Dies decke jedoch bei Weitem nicht alles ab und sei nur eine „kleine Variante“ dessen, was notwendig sei, erklärt Bärbel Bass. Die SPD-Politikerin könne sich vielmehr ein Modell außerhalb des Risikostrukturausgleichs vorstellen.

Selbstverwaltung darf nicht beschnitten werden

In dem Entwurf des „Faire-Kassenwahl-Gesetzes“ ist es vorgesehen, zukünftig den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes mit Vorstandsmitgliedern zu besetzen.

Jürgen Coors, Selbstverwalter der Daimler BKK, macht deutlich: „Die veränderte Besetzung im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes steht dem Gedanken der Solidargemeinschaft der Krankenversicherung und dem Selbstverwaltungsgedanken völlig entgegen. Es wäre insgesamt ein vollendeter Systembruch. Gerade durch die Zusammenstellung aus Arbeitgebervertreter*innen und Versichertenvertreter*innen kann gewährleistet werden, das die Interessen beider Seiten ausreichend Berücksichtigung finden“.


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