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Selbstverwaltung stärken

Die Selbstverwaltung hat die gemeinsame Verantwortung für die Interessen der Patient*innen, Arbeitgeber*innen und Versicherten im Gesundheitssystem. Sie muss gestärkt werden und größere Gestaltungsmöglichkeiten erhalten.

Die Selbstverwaltung muss gestärkt werden. Dafür braucht sie Finanzhoheit und mehr Spielraum bei den Satzungsleistungen.

Finanzhoheit wiederherstellen und Friedenswahl erhalten

Die Selbstverwaltung sichert eine qualitativ hochwertige und finanzierbare Gesundheitsversorgung. Die Stärkung ihrer Kompetenzen in den Bereichen Versorgung und Finanzierung ist im Interesse der Patient*innen, Arbeitgeber*innen und Versicherten. Die Finanzhoheit der Selbstverwaltung muss wiederhergestellt und der Handlungsspielraum im Bereich der Satzungsleistungen deutlich vergrößert werden.

Die Wahl ohne Wahlhandlung („Friedenswahl“) steht für ein austariertes und im höchsten Maße demokratisch legitimiertes Beteiligungssystem. Sie bildet die Vielfalt der Organisationen und Interessengruppen sowie den regionalen Proporz in den Unternehmen am besten ab und muss deshalb auch zukünftig möglich sein. Über die Friedenswahl kann zudem am besten sichergestellt werden, dass sich der Anteil an Frauen in der Selbstverwaltung erhöht. Urwahlen sind dort sinnvoll, wo mehr Kandidat*innen als Listenplätze vorhanden sind. Die Gesetzgebung muss dafür sorgen, dass die Wahlen die Versichertengemeinschaft, insbesondere den Anteil von Frauen, abbilden.

Das vollständige Positionspapier zur Bundestagswahl hier herunterladen (PDF)


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