Schwarz-roter Koalitionsvertrag: Wertvolle Impulse – offene Finanzierungsfrage

Die nächste Bundesregierung erkennt den Handlungsbedarf bei zentralen Zukunftsthemen: die Stärkung von Prävention, eine konsequente Digitalisierung und ein Bürokratieabbau nach Maß. Besonders hervorzuheben ist die geplante Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems. Eine bessere Patientensteuerung kann Kapazitäten für die Behandlung freisetzen und die Terminvergabe beschleunigen. Das sind gute Nachrichten für die Versicherten.
Die Mitgliedskassen des BKV arbeiten bereits täglich daran, die Gesundheitsangebote für ihre Versicherten zielgerichtet weiterzuentwickeln. Durch strukturierte Versorgungsprogramme, wirksame Prävention und die Einbindung von Werksärzten gestalten sie Behandlungspfade vorausschauend und koordiniert. Das spart Krankheitskosten und Verwaltungsaufwand. Es entsteht eine Win-Win-Win-Situation für Versicherte, Krankenkassen und Unternehmen.
Ein Fragezeichen bleibt beim Thema Finanzierung. Erfreulich ist, dass keine Versichertengelder für den Krankenhausfonds zweckentfremdet werden sollen. Konkrete Maßnahmen zur kurz- und langfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen bleiben jedoch aus. Die Dynamisierung des Bundeszuschusses war eine zentrale Empfehlung der AG Gesundheit und Pflege, um den ungebremsten Anstieg der Zusatzbeitragssätze spürbar zu dämpfen.
Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende eröffnet sich die Chance, ein lange bestehendes Ungleichgewicht in der GKV-Finanzierung zu korrigieren: Die bisherigen Beiträge deckten die tatsächlichen Leistungsausgaben nicht. Jetzt besteht die Möglichkeit, eine leistungsgerechte Finanzierung sicherzustellen – ein überfälliger Schritt zur finanziellen Stabilisierung der GKV.
Angesichts der angespannten Haushaltslage der Krankenkassen braucht es jetzt verlässliche Entscheidungen – und nicht erst 2027.
Lars Grein, stellvertretender Vorsitzender des BKV e.V.


