Neuen Schwerpunkt auf Prävention und Vorsorge setzen
BKV Forderungen zur Bundestagswahl
Krankenkassen müssen auf den demografischen Wandel und die grundlegenden Veränderungen der Arbeitswelt mit bedarfsgerechten Angeboten zur Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung reagieren. Die bisherige ausschließliche Ausrichtung des Gesundheitswesens auf die Versorgung von Krankheiten ist nicht zielführend. Ein Schwerpunkt muss künftig das Vermeiden von Krankheiten sein.
Allerdings können Krankenkassen Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung nur bedarfsgerecht fördern, wenn die Gesetzgebung eine angemessene Finanzierung sicherstellt. Hierzu müssen die Ausgaben für Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung über den Risikostrukturausgleich oder gesonderte Zuweisungen weitgehend refinanziert werden.
Die gesetzliche Zuweisung der Mittel für Prävention an die Bereiche Individualprävention, Lebenswelten und betriebliche Gesundheitsförderung steht einer bedarfsgerechten Gesundheitsförderung derzeit noch im Wege. Die gesetzlichen Quotierungen müssen für eine bessere Versorgung der Versicherten aufgegeben werden. Im Interesse einer effizienten Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens unter den Bürger*innen sollte die verpflichtende Abgabe an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) immer dann entfallen, wenn die Betriebskrankenkassen in den Unternehmen selbst vergleichbare Angebote unterbreiten.
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