Menü

Nachrichten

Ist eine Stimmabgabe bei der Sozialwahl bald online möglich?

Rita Pawelski (links) und Klaus Wiesehügel (rechts) überreichen Hubertus Heil den Schlussbereicht © BMAS

 

Wer Beiträge zur Rentenversicherung und Krankenkasse zahlt, darf mitbestimmen. Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter setzen sich für die Interessen der Versicherten ein. Zum Abschluss der Sozialwahlen 2017 präsentierte Bundeswahlbeauftragte Rita Pawelski ihren Bericht, der auch Vorschläge zur Reform des Sozialwahlrechtes enthält.

Wahlbeteiligung nach 30 Jahren gestiegen

30 Jahre lang sank die Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen. Bei den letzten Sozialwahlen im Jahr 2017 stieg sie wieder - wenn auch nicht stark – von 30,15 % auf 30,42 %. 15,5 Millionen Wählerinnen und Wähler gaben ihre Stimme ab.

Zusammen mit ihrem Stellvertreter Klaus Wiesehügel freut sich Rita Pawelski über den Anstieg der Wahlbeteiligung. Damit stärken die Versicherten ihren ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter den Rücken und zeigen, dass sie ihre Arbeit achten und wertschätzen.

Trotz des erfreulichen Stimmzuwachses sehen Pawelski und Wiesehügel Reformbedarf bei den Sozialwahlen. In einem 10-Punkte-Reformkatalog geben sie ihre Empfehlungen an die Politik ab.

3 zentrale Empfehlungen sind:

    Einführung der Onlinestimmabgabe bei den Sozialwahlen,

    Einführung einer verpflichtenden Frauenquote bei der Aufstellung von Vorschlagslisten,

    Veränderungen im Sozialwahlrecht, die bei mehr Versicherungsträgern zu Sozialwahlen führen sollen.

Sehen Sie sich auch unsere Videos zu den Sozialwahlen an:

Was ist eine Sozialwahl?
Was macht die Selbstverwaltung?

Selbstverwalter der BKV-Mitliedskassen Wilfried Biallas, Werner Krause, Helmut Brösamle, Jürgen Coors (v.l.n.r.) © BKV

Weitere Meldungen

Nichts verpassen – unser Newsletter

Nach oben