Gesundheitsvorsorge und -versorgung in den Unternehmen fördern
Das Engagement der Arbeitgeber*innen zur Gesundheitsvorsorge muss gefördert werden
Nach den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen können nicht-geöffnete BKK nur die Mitarbeiter*innen ihres Trägerunternehmens versichern, nicht aber Beschäftigte in Tochterkonzernen. Entsprechend ist diesen Mitarbeiter*innen auch der Zugang zu den Gesundheits- und Vorsorgeprogrammen der BKK versperrt, was nur schwer kommunizierbar ist. Gesundheitsvorsorge der Unternehmen muss konzernweit möglich sein. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind so weiterzuentwickeln, dass die nicht-geöffneten BKK alle Beschäftigten eines Konzerns versichern können.
Die betriebliche Gesundheitsförderung ist anerkanntermaßen wirksam und effizient. Für den Ausbau entsprechender Angebote müssen gezielt Anreize gesetzt werden. Ein wichtiger Baustein wäre hier die Abschaffung der Begrenzung der Lohnsteuerfreiheit.
Die Zertifizierung der Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung führt in den Unternehmen zu einem erheblichen administrativen Aufwand und zu Kosten. Im Sinne des Bürokratieabbaus ist dies aufzugeben, soweit die Betriebskrankenkassen solche Maßnahmen fördern.
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