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Finanzloch der GKV darf nicht durch die Versicherten gestopft werden

Am 28. September beraten die Mitglieder des Gesundheitsausschusses das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der BKV fordert Änderungen zugunsten der Versicherten und Arbeitgebenden.

Lars Grein (stellv. Vorsitzender des BKV) kritisiert den Entwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz und fordert, die Versicherten zu entlasten. © BKV

Heute beraten die Mitglieder des Gesundheitsausschusses das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Dieses soll das drohende Defizit der Krankenkassen überbrücken. Auf 17 Mrd. Euro beziffert der Bundesminister für Gesundheit die Finanzlücke der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im kommenden Jahr. Inzwischen ist jedoch klar, dass diese Ausgaben- und Inflationsprognose viel zu optimistisch war. Die Finanzlücke wird deutlich größer ausfallen. Dieses Defizit ist das Ergebnis, der vielen gesundheitspolitischen Geschenke an die Leistungserbringer in der Vergangenheit.

Die Regierungskoalition darf in diesen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten Versicherte und ArbeitgeberInnen nicht weiter belasten. Wir fordern deshalb, den Bundeszuschuss endlich soweit anzuheben, dass die Unterdeckung bei den Leistungsempfängern von ALG II beseitigt wird.

Hier zur BKV Stellungnahme zum GKV-FinStG (PDF)


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