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BKV veröffentlicht Stellungnahme zum „Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz“

Der BKV begrüßt ausdrücklich, dass mit dem „Fairen-Kassenwettbewerb-Gesetz“ eine stärkere wettbewerbliche Ausrichtung der gesetzlichen Krankenkassen angestrebt wird.

Reformpläne des Bundesgesundheitsministers Spahn ordnen Krankenkassenlandschaft neu. Foto: BKV

Der BKV e.V. begrüßt ausdrücklich, dass mit dem „Fairen-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG)“ eine stärkere wettbewerbliche Ausrichtung der gesetzlichen Krankenkassen angestrebt wird.

Hierzu sind insbesondere die seit Jahren bestehenden Wettbewerbsvorteile der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zu beseitigen. Der BKV e.V. fordert seit Langem ein einheitliches Vorgehen der Aufsichten. Dies ist bislang nicht der Fall und führt immer wieder zu Unterschieden in der Rechtsauffassung zwischen Bundesversicherungsamt und Länderaufsicht. Diese Unterschiede führen für die AOK seit Jahren zu erheblichen Wettbewerbsvorteilen. Der BKV e.V. hat deshalb immer wieder gefordert, die Aufsicht in die Bereiche „Finanzen“ und „Versorgung“ zu unterteilen. Die Finanzaufsicht sollte dabei, wie die Durchführung des Risikostrukturausgleichs (RSA), dem Bundesversicherungsamt übertragen werden. Die Länder übernehmen in diesem Modell die Aufsicht über die Versorgungsverträge der Krankenkassen.

Im Unterschied zum Referentenentwurf fehlt im vorliegenden Gesetzentwurf bedauerlicherweise die klare Zuordnung der Aufsicht über Finanzen und Versorgung. Die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen zur Abstimmung zwischen den Aufsichten lassen weiterhin ausdrücklich abweichendes Verhalten der Aufsichten zu. Damit werden weiterhin identische Sachverhalte, Verträge oder Satzungsleistungen von den Aufsichten vollkommen unterschiedlich bewertet. Faire Wettbewerbsbedingungen sehen anders aus. Der BKV e.V. fordert deshalb ausdrücklich Änderungen, mit denen die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen beseitigt und ein fairer Wettbewerb zwischen den Krankenkassen ermöglicht wird.

Der BKV e.V. begrüßt zudem die Maßnahmen im GKV-FKG, die die Manipulationsanfälligkeit des Morbi-RSA reduzieren. Befürwortet wird außerdem die Einführung der Vorsorgepauschale mit der, wie vom BKV gefordert, die Ausgaben für Prävention im RSA berücksichtigt werden. Grundsätzlich wird hiermit ein Teileinstieg in eine gesundheitsorientierte Finanzierung der GKV vollzogen. Nach Auffassung des BKV e.V. sollte hierbei allerdings zukünftig auch die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) berücksichtigt werden. Bei der Ausgestaltung der Regionalkomponente ist nach Auffassung des BKV e.V. darauf zu achten, dass sie angebotsneutral ist.

Download Stellungnahme zum GKV-FKG


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