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BKV Stellungnahme zum GVSG

Das Kabinett hat am 22.05.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) beschlossen. Der BKV unterstützt ausdrücklich das Ziel, die Gesundheitsversorgung regional und auf kommunaler Ebene zu stärken. Jedoch werden diese Ziele mit dem vorliegenden Entwurf nicht mehr von Bundesgesundheitsminister Lauterbach verfolgt.

Die ergänzenden Maßnahmen zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung widersprechen sich in ihrer Wirkung und führen im Kern zu Mehrausgaben der GKV. © iStock/ monkeybusinessimages.

Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung führt zu Mehrausgaben 

Der BKV unterstützt ausdrücklich das Ziel, die Gesundheitsversorgung regional und auf kommunaler Ebene zu stärken. Bedauerlicherweise werden diese Ziele mit dem aktuell vorliegenden Entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) ganz offensichtlich nicht mehr vom Bundesministerium für Gesundheit verfolgt. 

Mit dem vorliegenden Entwurf wird im Kern vor allem die finanzielle Attraktivität der hausärztlichen Tätigkeit gesteigert und vereinfacht. Zur vorgesehenen Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung hat der Bundesrechnungshof erst im Jahr 2023 festgestellt: „Der Bundesrechnungshof sieht keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass damit insgesamt die Wirtschaftlichkeit und die Qualität der Versorgung der Versicherten maßgeblich verbessert würde. Der medizinisch notwendige Behandlungsbedarf der Versicherten als Ausgaben steuerndes Kriterium würde im hausärztlichen Bereich vollständig abgeschafft. Zuvor sollten deshalb bestehende Möglichkeiten zur Verbesserung der Versorgungsqualität genutzt werden. Zudem wäre eine Entbudgetierung auf Regionen mit erheblichen Versorgungsproblemen zu beschränken und der Erfolg der Maßnahme fortwährend zu überprüfen. Andernfalls wäre es gerade auch mit Blick auf die angespannte finanzielle Lage der GKV nicht zu rechtfertigen, bewährte Ausgaben steuernde Instrumente abzuschaffen.“ 

Die ergänzenden Maßnahmen zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung widersprechen sich in ihrer Wirkung und führen im Kern nur zu weiteren Mehrausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Vorhaltepauschalen für Hausarztpraxen führt zu Fehlanreizen

Die Änderungen der Vorhaltepauschale werden bei den Hausärzten zu Steigerungen der Arzt-Patienten-Kontakte führen. Im Gegenzug werden mit der jährlichen Versorgungspauschale für chronisch kranke Patient*Innen die Arzt-Patienten-Kontakte in dieser Patientengruppe minimiert. Die Qualität der Versorgung spielt hierbei keine Rolle. Im Kern schafft der Gesetzgeber mit den Änderungen finanzielle Anreize zur Akquise neuer Patienten auf Kosten der chronisch Kranken. 

Hier zur vollständigen Stellungnahme (PDF)


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