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BKV fordert Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes

Wird es noch in diesem Jahr ein Präventionsgesetz 2.0 geben? Das bleibt abzuwarten. Die seit 2015 bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für Prävention und Gesundheitsförderung sollten nach Ansicht des BKV überprüft und weiterentwickelt werden.

Krankenkassen sollten mit Werks- und Betriebsärzten Verträge vereinbaren können, die eine Versorgung vergleichbar dem ambulanten Bereich ermöglichen. © iStock/ monkeybusinessimages.

Prävention finanzieren – Akzeptanz stärken – Risiken minimieren

Eine stetig älter werdende Gesellschaft und der Mangel an Fachkräften haben unmittelbare Folgen für den Arbeitsmarkt. Eine wirksame Verhinderung von Krankheiten und eine angemessene Gesundheitsförderung tragen dazu bei, dass Menschen länger gesund bleiben.

Nach Auffassung des BKV müssen die weitere Verbesserung der Prävention und die gezielte Förderung der Gesundheitsvorsorge wesentliche Ziele der gesetzlichen Änderungen sein. So werden erhebliche Krankheits- und Krankheitsfolgekosten vermieden und das Gesundheitssystem nicht unnötig belastet.

Hierzu ist es notwendig, die geltenden gesetzlichen Grundlagen so weiterzuentwickeln, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Prävention und Gesundheitsförderung umfassend über den Gesundheitsfonds refinanziert werden. Die Akzeptanz für und die Teilnahmen an Vorsorgemaßnahmen müssen gestärkt und die gesundheitlichen Risiken minimiert werden.

Neben weiteren Punkten enthält das BKV Eckpunktepapier folgende Forderungen:

  • Die Ausgaben für Gesundheitsförderung und Prävention müssen über den Gesundheitsfonds refinanziert und das Bonusverfahren zur Gesundheitsförderung vereinfacht werden.
  • Gesundheitsförderung und Prävention müssen von den Krankenkassen auf den Versorgungsbedarf der Versicherten ausgerichtet werden. Die staatlich bestimmten Mindestausgaben und Quoten für die Bereiche Lebenswelt, Betrieb, Krankenhaus und Pflegeheim schränken die Handlungsmöglichkeiten der Krankenkassen ein und müssen für eine bessere Versorgung der Versicherten abgeschafft werden.
  • Die Betriebliche Gesundheitsförderung muss gestärkt werden. Hierzu muss es Krankenkassen erlaubt werden, mit Betriebs- und Werksärzten Verträge über den gesamten ambulanten Versorgungsbereich zu vereinbaren. Die Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung müssen wieder ohne Zertifizierung steuerlich berücksichtigt werden.

Download Eckpunktepapier Prävention


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