Arbeitgeber und Versicherte der Betrieblichen Krankenversicherung fordern Änderungen am Maßnahmenpaket 2021
Mit der Sozialisierung von Rücklagen verspielt die Gesundheitspolitik ihre Glaubwürdigkeit
Die Krankenkassen haben ihre Rücklagen durch ihre Zusatzbeiträge gezielt gebildet, um ihre Leistungsfähigkeit zu sichern und die wirtschaftlichen Risiken für Arbeitgeber und Versicherte zu minimieren. Mit diesem Ziel hat die Selbstverwaltung in den Kassen über die geltenden Zusatzbeiträge entschieden. Sie hat dabei auf den bislang geltenden Grundsatz vertraut, dass der gesetzliche Rahmen nicht für ein laufendes Haushaltsjahr verändert wird.
Mit der nachträglichen Änderung erschüttert der Gesundheitsminister die Glaubwürdigkeit der Gesundheitspolitik nachhaltig. Jeder Krankenkasse wird die Planungssicherheit für die Zusatzbeiträge 2021 und die kommenden Jahre genommen.
BKV fordert höhere Beteiligung des Bundes
Arbeitgeber und Versicherte der Betrieblichen Krankenversicherung fordern nachdrücklich, dass die geplante Sozialisierung der Rücklagen nicht weiterverfolgt wird.
Vielmehr muss der vom Gesundheitsministerium und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen festgestellte Finanzbedarf über eine höhere Beteiligung des Bundes ausgeglichen werden. Dies ist geboten, da die Krankenkassen durch die Reform- und Pandemiegesetze ab 2021 hohe Ausgaben tätigen müssen, die im Kern von der öffentlichen Hand zu finanzieren sind.